Abgasmessung
Wann besteht eine Pflicht zur Abgaswartung
Die Abgasnormen werden immer strenger. Dadurch gewinnt das Thema Abgasemissionen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. an Bedeutung In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Abgasemissionen zu überwachen – und dadurch die Autofahrer für die Umwelt zu sensibilisieren.
Seit 1. Januar 2013 ist für neuere Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System (OBD) keine Abgaswartung mehr notwendig. Der Entscheid wird mit der erhöhten Zuverlässigkeit moderner Fahrzeuge und der eingebauten OBD begründet.
Auch wenn ein OBD-System vorhanden ist, bedeutet dies alleine noch nicht, dass das Fahrzeug automatisch von der Abgaswartungspflicht befreit ist. Massgebend sind untenstehende Bedingungen.
Für folgende Motorwagen erfolgt die Beurteilung über die Abgaswartungspflicht seit 1. Januar 2013 anhand der Angaben im Fahrzeugausweis:
Personenwagen und leichte Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit Benzin- oder Gasmotor:
Keine obligatorische Abgaswartung, wenn die Fahrzeuge mindestens der Abgasnorm Euro 3 entsprechen. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, der im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt ist. Bei den Codes B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, B6d, A04, A05 oder A07 ist keine Abgaswartung erforderlich.
Personenwagen und leichte Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit Dieselmotor:
Keine obligatorische Abgaswartung, wenn die Fahrzeuge mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, der im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt ist. Bei den Codes B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, B6d, A04, A05 oder A07 ist keine Abgaswartung erforderlich.
Schwere Motorwagen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit Dieselmotor:
Keine obligatorische Abgaswartung, wenn die Fahrzeuge mindestens der Abgasnorm Euro IV entsprechen und nach dem 30. September 2006 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, der im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt ist. Bei den Codes E04, E05, E06, A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19, A26 oder A28 bis A37 und bei Erstinverkehrsetzung nach dem 30.9.2006 ist keine Abgaswartung erforderlich.